Kirchenaustritt

Sie befassen sich mit dem Gedanken, aus der evangelisch-reformierten Landeskirche auszutreten? Wir bedauern dies sehr - respektieren jedoch Ihren Wunsch.

Oft erfolgen aber Kirchenaustritte spontan und die betreffenden Personen sind sich nicht über die Folgen im Klaren. Sie verzichten damit nämlich auf landeskirchliche Dienstleistungen. Aus diesem Grunde stellen die meisten Kirchgemeinden Rechnung für später beanspruchte Leistungen, z.B. Unterricht für Kinder, Abdankung usw. Wir bitten Sie, sich einen möglichen Kirchenaustritt gut zu überlegen. Gerne können Sie dies auch mit einer Pfarrperson besprechen oder mit dem Sekretariat Kontaktaufnehmen.

Ein Kirchenaustritt muss schriftlich erfolgen, Ihre Persönlichen Daten und Ihre Unterschrift enthalten.

Kirchenaustritte per Mail, oder digitaler Unterschrift werden aktuell nicht bearbeitet.

Der Kirchenaustritt wird durch die Kirchenpflege bestätigt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung zugestellt, eine Kopie wird an die Zuständige Gemeinde und an die Landeskirche versandt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unser Pfarramt sowie das Sekretariat gerne zur Verfügung.


Wieso bezahlen eigentlich "juristische Personen" Kirchensteuern?
Die Kirchen leisten durch ihr kulturelles, Gottesdienst- und Bildungsprogramm, durch Seelsorge und diakonische Dienste sowie den Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Damit bieten sie auch Menschen am Ort und in Firmen Hilfe und unterstützen sie. Sie nehmen oft auch eine Vermittlungsfunktion (Mediation) ein. Daher hat der Kantonsrat sich auch erneut dagegen ausgesprochen, dass Firmen von Kirchensteuern befreit werden.

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Wehntal
Oberdorfstr. 4
Postfach 61
8165 Schöfflisdorf
Tel044 875 01 49
E-Mailsekretariat@kirche-wehntal.ch

Informationen